AGB

GMN Gebäude Management Nord Services GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(B2)
I. Geltungsbereich
1. Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Auftragnehmer“). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.
2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
3. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben stets Vorrang. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere textliche Bestätigung maßgebend.
4. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Wir geben ein Angebot ausschließlich dann ab, wenn der Kunde uns per Email oder Telefax zur Angebotsabgabe aufgefordert hat. Eine telefonische Anfrage ist nicht ausreichend.
2. Nach Erhalt einer Email oder eines anderen Schriftstücks, mit dem der Kunde uns um Abgabe eines Angebots bittet, erstellen wir ein Angebot in Textform, welches wir dem Kunden per Email zukommen lassen.
3. Der Kunde kann das Angebot ausschließlich schriftlich oder in Textform (z.B. per Email) annehmen.
4. Unser Angebot ist drei Monate ab Zugang wirksam, danach verfällt es.
5. Die preisliche Berechnung des Angebots ist lediglich eine Schätzung, die einen bestimmten, geschätzten Aufwand enthält. Durch Umstände wie z.B. Wartezeiten, Änderung des Auftragsvolumens vor Ort kann sich der Preis erhöhen oder im umgekehrten Fall verringern.
III. Auftragsbearbeitung
1. Mit dem Vertragsschluss werden wir, die Firma GMN Gebäude Management Nord Services GmbH, rechtsverbindlich beauftragt, unsere angebotene Dienstleistung zu erbringen.
2. Wir werden nach Vertragsschluss mit dem Kunden einen Termin zur Auftragsbearbeitung vereinbaren. Wir versuchen stets, unsere Termine einzuhalten; jedoch kann es in Ausnahmefällen, z.B. aufgrund einer Krankheit von Mitarbeitern zu einer Verschiebung durch uns kommen. In diesem Fall hat der Kunde uns bis zu einer maximalen Anzahl von zwei Malen Gelegenheit zu geben, den Termin zu verschieben. Zu einem Rücktritt von dem Vertrag ist der Kunde in diesem Fall nicht berechtigt.
IV. Zahlung und Preise
1. Unser Angebot beruht auf den Informationen, die der Kunde uns mitteilt. Zusätzlich können folgende Zahlungen anfallen, die in den Angeboten ausgewiesen sind:
• Durch den Kunden verursachte Wartezeiten, da Betriebsmittel und Bereiche noch nicht frei zugänglich sind (z.B., weil der Raum belegt ist, Betriebsmittel noch in Benutzung sind etc.).
• Mindermengenzuschläge, weil weniger Betriebsmittel vorhanden sind, als zugesagt oder das Auftragsvolumen sich verringert hat
• Montagekosten (Aufwand nach Stunde), sofern eine Montage vor Ort erforderlich ist, um zu den Betriebsmitteln und Bereichen zu gelangen.
• Kosten für zusätzliche Arbeiten und Betriebsmittel.
2. Das Zahlungsziel beträgt 21 Tage. Nach Versand der Rechnung durch uns hat der Kunde eine Frist von 21 Kalendertagen  die Rechnung zu begleichen. Eine Gewährung von Skonto ist nicht vorgesehen. Zu Unrecht gezogener Skonto wird nachgefordert.
3. Der Kunde kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
4. Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Kunden gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5. Zahlungsmöglichkeiten sind wie folgt: Überweisung
V. Auftragsstornierung
Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, den Auftrag ohne Angabe von Gründen zu stornieren. In diesem Fall fällt eine Stornogebühr wie folgt an, wobei mit „Tagen“ „Kalendertage“ gemeint sind:
• Bis zu 50 Tage vor dem Prüftermin -> kostenfrei
• In der Zeit von 49 Tagen – 25 Tagen -> 30% der kalkulierten Auftragssumme netto zzgl. USt.
• In der Zeit von 24 Tagen – 11 Tagen -> 50% der kalkulierten Auftragssumme netto zzgl. USt.
• In der Zeit von 10 Tagen – 1 Tagen -> 100% der kalkulierten Auftragssumme netto zzgl. USt.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat die Pflicht, sich auf den Termin mit uns vorzubereiten. Der Kunde oder ein namentlich genannter Vertreter, hat vor Ort zu sein, um uns Zugang zu allen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen zu verschaffen. Unsere Mitarbeiter müssen entsprechend eingewiesen werden. Datenschutzrechtlich relevante Bereiche oder Bereiche, die nicht frei zugänglich sind uns mitzuteilen. Unsere Mitarbeiter müssen wissen, ob sie Schränke, in denen Geräte stehen, frei öffnen können oder beispielsweise Umkleiden betreten dürfen.
2. Unseren Mitarbeitern ist ein Ansprechpartner zu nennen, der für Fragen zur Verfügung steht und evtl. verschlossene Räume öffnen kann.
3. Uns ist vorab mitzuteilen, wo das Dienstfahrzeug kostenfrei abgestellt werden kann.
4. Sofern die oben genannten Punkte nicht eingehalten werden, steht es in unserem billigen Ermessen, unsere Leistung zu verweigern und über entstehende Wartezeiten abzurechnen.  Schadensersatzansprüche sind hierdurch nicht ausgeschlossen.
VII.   Haftungsausschluss
1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die wir dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren haben oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
2. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung nach DGUV für Betriebsmittel und Anlagen einem Stresstest gleichkommt, so dass es insbesondere bei älteren Betriebsmittel und Anlagen zu Funktionsbeeinträchtigungen kommen kann.
VIII. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IX. Sonstiges
1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist Neumünster.


GMN - Services GmbH
Prüfungen nach DGUV V3 / V4   I   DIN VDE 0701 und  0702   I   DIN VDE 0105 - 100 und 0100-600
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