Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
GMN Gebäude Management Nord Services GmbH
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der GMN
Gebäude Management Nord Services GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden
(nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
II. Leistungsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages sind insbesondere:
– Prüfungen elektrischer Anlagen
– Prüfungen elektrischer Maschinen
– Prüfungen ortsveränderlicher und ortsfester Geräte
– Prüfungen von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
– Prüfungen medizinischer elektrischer Geräte
– Thermografische Untersuchungen (Wärmebildaufnahmen)
– Erstellung von Prüfprotokollen und Dokumentationen
– Beratung bei Mängeln und Unterstützung bei Neubeschaffung
2. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften sowie
einschlägiger technischer Regelwerke.
3. Die Prüfung stellt eine stichtagsbezogene Zustandsfeststellung dar. Eine Garantie für zukünftige
Funktionsfähigkeit wird nicht übernommen.
III. Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung
zustande.
3. Preisangaben basieren auf den Angaben des Auftraggebers. Änderungen des Leistungsumfangs
führen zu Preisanpassungen.
1IV. Leistungsdurchführung
1. Termine werden einvernehmlich vereinbart. Terminverschiebungen aus wichtigem Grund bleiben
vorbehalten.
2. Der Auftraggeber stellt freien Zugang, sichere Arbeitsbedingungen und einen Ansprechpartner
sicher.
3. Wartezeiten oder Behinderungen werden gesondert berechnet.
4. Kann die Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, gilt
der Einsatz als kostenpflichtig.
V. Mitwirkungspflichten
1. Der Auftraggeber ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Prüfobjekte verantwortlich.
2. Er trägt Verantwortung für Abschaltungen, Datensicherung und Gefahrenhinweise.
3. Schäden aufgrund fehlender Mitwirkung sind ausgeschlossen.
VI. Abnahme
1. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn die Prüfprotokolle übergeben wurden und nicht innerhalb
von 10 Werktagen schriftlich widersprochen wird.
2. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
VII. Vergütung und Zahlung
1. Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug zahlbar.
2. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
berechnet.
3. Weitere Leistungen können bei Zahlungsverzug zurückgehalten werden.
4. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
VIII. Stornierung
Bei Stornierung gelten folgende Regelungen:
– bis 45 Tage vor Termin: kostenfrei
– 44–21 Tage: 30 % der Auftragssumme
– 20–8 Tage: 60 % der Auftragssumme
– 7–1 Tag: 100 % der Auftragssumme
2IX. Haftung
1. Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die Haftung ist insgesamt begrenzt auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme.
4. Keine Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfälle, Datenverluste oder entgangenen Gewinn.
5. Prüfungen können insbesondere bei älteren Anlagen zu Funktionsstörungen führen.
X. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
2. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt.
3. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
XI. Thermografie
1. Wärmebildaufnahmen dienen ausschließlich der Zustandsanalyse zum Aufnahmezeitpunkt.
2. Eine vollständige Fehlererkennung kann nicht garantiert werden.
XII. Beratung und Beschaffungsunterstützung
1. Empfehlungen erfolgen unverbindlich.
2. Verträge mit Drittanbietern kommen ausschließlich zwischen Auftraggeber und Lieferant zustande.
3. Eine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen wird ausgeschlossen.
XIII. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
XIV. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
XV. Gerichtsstand
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist Kiel.